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Müller, Katharina: Handbuch Stiftungsmanagment.

LiteraturRobert BriemJBl 2015, 675 Heft 10 v. 1.10.2015

Die Pflichten eines Stiftungsvorstandes sind vielfältig. Dem Stiftungsvorstand kommen alle Aufgaben zu, soweit diese nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Die Aufgaben des Stiftungsvorstandes umfassen insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens, bei Unternehmensträger-Stiftungen die Ausübung der Gesellschafterrechte bei den Beteiligungsunternehmen, die Aufstellung des Jahresabschlusses und allenfalls des Konzernabschlusses der Stiftung und die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten. Weiters kommt dem Stiftungsvorstand bei der Gewährung von Zuwendungen an Begünstigte eine zentrale Rolle sowie (auf Grund von § 17 Abs 2 Satz 2 PSG) die Letztverantwortung zu. Nach der gesetzlichen Konzeption verfügt der Stiftungsvorstand über eine besondere Unabhängigkeit, welche am besten mit jener des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Oberste Richtlinie für sein Handeln ist (neben den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen) der Stiftungszweck, welcher sich in den verschiedenen Regelungen der Stiftungserklärung, insbesondere den Regelungen über die Begünstigten und die Gewährung von Zuwendungen konkretisiert. Weiters ist der Stiftungsvorstand gerade bei Vorliegen mehrerer Begünstigter oder mehrerer Begünstigtenstämme gefordert, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen herbeizuführen. Die Aufgabe des Stiftungsvorstandes ist somit nicht nur verwaltend, sondern umfasst auch wirtschaftliche oder unternehmerische Entscheidungen und erfordert eine bestimmte soziale Kompetenz der Vorstandsmitglieder.

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