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Subsidiarität der Winkelschreiberei-VO bei gerichtlich strafbaren Handlungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 665 Heft 10 v. 1.10.2015

Winkelschreiberei-VO § 1, Winkelschreiberei-VO § 2, RAO § 57

Die zuständige Rechtsanwaltskammer – jene, in deren Sprengel das zur Entscheidung berufene Gericht gelegen ist – hat in Verfahren nach der Winkelschreiberei-VO Parteistellung und damit insbesondere das Recht, gegen Beschlüsse, mit denen eine Untersuchung eingestellt oder der Beschuldigte freigesprochen wird, Rekurs zu erheben.

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