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Impugnationsklage bei vollstreckbarem Notariatsakt über Scheingeschäft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2014, 597 Heft 9 v. 1.9.2014

ABGB § 916, EO § 36 Abs 1 Z 3

Der Verpflichtete kann einer Exekutionsbewilligung, die auf einen durch Parteienvereinbarung zustande gekommenen Exekutionstitel (hier: einen vollstreckbaren Notariatsakt) über ein Scheingeschäft gestützt wird, mit Impugnationsklage entgegentreten.

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