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Verpfändung nach § 452 ABGB: Wirksamkeit trotz vorübergehender Entfernung der Zeichen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2014, 592 Heft 9 v. 1.9.2014

ABGB § 452

Die Wirksamkeit einer Verpfändung durch Zeichen erlischt, wenn die Entfernung der Zeichen durch den Pfandgläubiger oder mit dessen Zustimmung erfolgt, wird darin doch regelmäßig auch der schlüssige Verzicht auf das Pfandrecht zu erkennen sein.

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