Der Tod ist uns so nahe, daß sein Schatten stets auf uns fällt.“ (Johann Geiler von Kaysersberg, Postille)
Bestattungsanlagen verkörpern den Umgang einer Gesellschaft mit ihren Toten, weshalb Veränderungen in der Bestattungskultur auch unmittelbaren Niederschlag in diesen finden. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einem verhältnismäßig jungen Phänomen des Bestattungsrechts, nämlich „Naturbestattungen“. Ausgehend von einem historischen Abriss der Entwicklung des Bestattungsrechts werden die verschiedenen Erscheinungsformen von „Naturbestattungen“ und „Naturbestattungsanlagen“als neue Formen eines postmortalen Gestaltungswillens beleuchtet und in den Kontext der österreichischen Rechtsordnung gestellt. Hierbei wird neben einer ausführlichen Darstellung der landesgesetzlichen Rahmenbedingungen auch Fragen im Zusammenhang mit dem Recht auf Totenfürsorge und der Existenz eines postmortalen Grundrechtsschutzes Raum gewidmet. Anschließend werden einzelne Fragestellungen im Zusammenhang mit der Durchführung von See- und Wasserbestattungen aus Sicht des Wasserrechts, der Errichtung von Wald- bzw Baumbestattungsanlagen aus forstrechtlicher Perspektive, Verkehrssicherungspflichten (Bauwerke- und Wegehaftung) und dem strafrechtlichen Schutz der Totenruhe behandelt.