Das historische Gemeinschaftsgut (Nachbarschaftsgut), das heute per Gesetz als Agrargemeinschaft definiert ist, fand über viele Jahrzehnte in der Wissenschaft nur stiefmütterliche Beachtung. Selbst zu scheinbar einfachen Grundsatzfragen wie der Abgrenzung solchen Gemeinschaftsgutes vom Eigentum einer Ortsgemeinde fehlt eine gesicherte Dogmatik. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist es in Westösterreich in jüngster Zeit zu ausufernden Streitigkeiten über diesen Gegenstand gekommen. Der vorliegende Beitrag versucht hier Abhilfe zu schaffen.