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Aufhebung einer Bestimmung der StPO über die Verwendung von im Strafverfahren ermittelten personenbezogenen Daten als Beweismittel in anderen gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Datenschutz

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofUniv.-Prof. Dr. Susanne Reindl-KrauskopfJBl 2014, 311 Heft 5 v. 1.5.2014

StPO § 75 Abs 5, StPO § 76 Abs 4, StPO § 140 Abs 3, DSG 2000 § 1

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