AufsätzeRA Priv.-Doz. MMag. Dr. Martin OppitzJBl 2014, 302 Heft 5 v. 1.5.2014
Versucht man, ein Resümee dahingehend zu ziehen, was die dargestellten Strukturen für das Verbraucherleitbild des öffentlichen Wirtschaftsrechts bedeuten, fällt ein einheitlicher Befund schwer: