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Überprüfbarkeit strafgerichtlicher Diversionsentscheidungen im Rechtsmittelverfahren

RechtsprechungOrdentliche Gerichtea. Univ.-Prof. Dr. Hannes SchützJBl 2014, 127 Heft 2 v. 1.2.2014

StPO § 204, StPO § 281 Abs 1 Z 10, StPO § 345 Abs 1 Z 12a

Die unterlassene Beiziehung eines Konfliktreglers sowie der Umstand, dass die Täter-Opfer-Gespräche über den Verteidiger des Angeklagten geführt wurden, stehen dem Gelingen eines Tatausgleichs nicht entgegen.

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