NWG § 4 Abs 3, ABGB § 480, ABGB § 492, ABGB § 493, ABGB § 494
Die Einräumung eines Notwegs ist nicht schon dann nach § 4 Abs 3 Fall 4 NWG zu versagen, wenn der geltende Bebauungsplan für ein betroffenes Grundstück keine einem solchen Weg ausdrücklich entsprechende Festlegung vorsieht.