StPO § 89 Abs 2b, StPO § 390 Abs 1, StPO § 485 Abs 1, MedienG § 41 Abs 5
Erstinstanzliche Gesetzesverletzungen sind vom OGH in Erledigung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes trotz ihrer bereits zuvor durch das Rechtsmittelgericht erfolgten Sanierung festzustellen.