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Anteiliger Honoraranspruch des erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnten Schiedsrichters

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2014, 663 Heft 10 v. 1.10.2014

ZPO § 589 Abs 3, ZPO § 594 Abs 4, ABGB § 914, ABGB § 1168, ABGB § 1295 Abs 1, ABGB § 1299

Die für begründet erklärte Ablehnung eines Schiedsrichters wirkt nur für die Zukunft. Die vor Geltendmachung der Ablehnung vorgenommenen Amtshandlungen des abgelehnten Schiedsrichters sind und bleiben wirksam. Die erfolgreiche Ablehnung eines Schiedsrichters führt zum Erlöschen des Schiedsrichtervertrags.

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