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Vorrang der Rechtskrafterstreckung nach § 28 KHVG vor der Bindungswirkung des Strafurteils bei Aufrechnungseinrede gegen Verurteilten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 593 Heft 9 v. 15.9.2013

§ 28 KHVG

§ 411 Abs 1 ZPO:

Wird einem beklagten Geschädigten sein aufrechnungsweise als Gegenforderung eingewendeter Schadenersatzanspruch rechtskräftig aberkannt, kommt die in § 28 KHVG vorgesehene Rechtskrafterstreckung ebenso zum Tragen, wie dies bei einer erfolglosen klageweisen Geltendmachung der Fall wäre.

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