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Verlassenschaftsverfahren und Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen eines gesetzlichen Erben

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 532 Heft 8 v. 15.8.2013

§§ 25, 164 AußStrG

§§ 4, 8a IO:

Eine dem Schuldner angefallene Erbschaft fällt, gleichgültig ob sie vor oder nach Insolvenzverfahrenseröffnung angefallen ist, in die Insolvenzmasse.

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