§ 1 Abs 1, § 9 Abs 5 AHG
§ 1157 ABGB:
Bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht auch dann als Amtshaftungsanspruch gegenüber dem Dienstgeber geltend zu machen, wenn die Verletzung durch den den Beamten
§ 1 Abs 1, § 9 Abs 5 AHG
§ 1157 ABGB:
Bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht auch dann als Amtshaftungsanspruch gegenüber dem Dienstgeber geltend zu machen, wenn die Verletzung durch den den Beamten