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Zurückweisung einer Erbantrittserklärung, wenn der angegebene Erbrechtstitel nie zur Einantwortung führen kann

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 319 Heft 5 v. 15.5.2013

§§ 533, 604, 799 ABGB

§ 157 AußStrG:

Der Erbe kann sich auf einen Erbrechtstitel und - für den Fall von dessen Ungültigkeit - eventualiter auf einen anderen Erbrechtstitel berufen.

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