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Der Vorgesetzte von Zivildienstleistenden ist kein Beamter iS des § 302 StGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 260 Heft 4 v. 15.4.2013

§ 302 StGB; § 38 Abs 5 ZDG:

Die Stellung als Vorgesetzter (nach § 38 Abs 5 ZDG) begründet nicht schon die Beamteneigenschaft iS des § 302 StGB.

Wer vom Rechtsträger des Krankenhauses der Zivildienstserviceagentur als Vorgesetzter der Zivildienstleistenden bekannt gegeben wurde (§ 38 Abs 5 ZDG), ist nicht mit Aufgaben der Hoheitsverwaltung betraut.

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