§ 302 StGB; § 38 Abs 5 ZDG:
Die Stellung als Vorgesetzter (nach § 38 Abs 5 ZDG) begründet nicht schon die Beamteneigenschaft iS des § 302 StGB.
Wer vom Rechtsträger des Krankenhauses der Zivildienstserviceagentur als Vorgesetzter der Zivildienstleistenden bekannt gegeben wurde (§ 38 Abs 5 ZDG), ist nicht mit Aufgaben der Hoheitsverwaltung betraut.