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Haftung des Jagdberechtigten für Schälschäden im Nachbarrevier infolge unsachgerechter Wildfütterung durch seine Gehilfen

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Mag. Jakob KepplingerJBl 2013, 252 Heft 4 v. 15.4.2013

§§ 337, 1313a ABGB; §§ 50, 56, 64 ff Stmk JagdG:

Die für Wildschäden geltenden Schadenersatzbestimmungen der §§ 64 ff Stmk JagdG schließen eine Verschuldenshaftung nach den §§ 1293 ff ABGB (hier: für Schälschäden außerhalb des Jagdreviers des Jagdberechtigten) nicht aus.

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