§§ 472, 530 ABGB; §§ 9, 12 GBG; § 18 Sbg ROG 2009:
Mit einer Vereinbarung, welche die Untersagung einer mit den Zielen der örtlichen Raumplanung nicht vereinbaren Nutzung als Zweitwohnsitz bezweckt, ist keine für die Reallast geforderte positive Leistung des Grundeigentümers verbunden.