Unter den zahlreichen Fallgruppen, welche Judikatur und Lehre zum Begriff der "guten Sitten" in § 879 Abs 1 ABGB bilden, wird seit längerer Zeit eine Variante behandelt, in der sich das Urteil der Nichtigkeit aus einer Beeinträchtigung von Interessen dritter, nicht am Vertrag beteiligter Personen ableitet. Hierunter wiederum fallen ganz verschiedene Sachverhalte. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Rsp und unternimmt eine systematische Darstellung der Fälle.