vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB wegen Beeinträchtigung von Interessen Dritter?*)*)Um Nachweise ergänzter Vortrag, gehalten am 25.09.2012 beim Seminar für absolvierte Juristen in Traunkirchen.

AufsätzeRA Univ.-Prof. Dr. Raimund BollenbergerJBl 2013, 137 Heft 3 v. 15.3.2013

Unter den zahlreichen Fallgruppen, welche Judikatur und Lehre zum Begriff der "guten Sitten" in § 879 Abs 1 ABGB bilden, wird seit längerer Zeit eine Variante behandelt, in der sich das Urteil der Nichtigkeit aus einer Beeinträchtigung von Interessen dritter, nicht am Vertrag beteiligter Personen ableitet. Hierunter wiederum fallen ganz verschiedene Sachverhalte. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Rsp und unternimmt eine systematische Darstellung der Fälle.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte