§ 47 Abs 2, §§ 124, 124a KO idF vor BGBl I 29/2010:
Für den Fall der Unzulänglichkeit der Masse auch zur Erfüllung aller Neumasseforderungen ist von der gesetz-
Seite 121
§ 47 Abs 2, §§ 124, 124a KO idF vor BGBl I 29/2010:
Für den Fall der Unzulänglichkeit der Masse auch zur Erfüllung aller Neumasseforderungen ist von der gesetz-
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