vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Deutsches Arresturteil mit Exekution zur Sicherstellung zu vollziehen / Umdeutung des Antrags auf Exekution zur Befriedigung

RechtsprechungOrdentliche Gerichteo. Univ.-Prof. Bernhard KönigJBl 2013, 53 Heft 1 v. 15.1.2013

§§ 370 ff EO:

Ein deutsches Arresturteil (einstweilige Verfügung zur Sicherung einer Geldforderung) ist mittels Exekution zur Sicherstellung zu vollstrecken.

Ein Antrag auf Exekution zur Befriedigung kann unter Umständen in einen Antrag auf Exekution zur Sicherstellung umgedeutet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!