In enger Anknüpfung an die einschlägigen Vorschriften des ABGB, ihre Ausgestaltung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die verschiedenartigen Vorschläge zur Reform des österreichischen Schadenersatzrechts wird in dem Beitrag vor allem der Frage nachgegangen, welche Gründe für und gegen eine strenge Haftung des Tierhalters sprechen. Eine exemplarische Bezugnahme auf entsprechende Regelungen anderer europäischer Rechtsordnungen (Italien, Portugal, England, Frankreich, Deutschland, Griechenland) begleitet den Gedankengang.