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Behauptungs- und Beweislast für Ordre-public-Verletzungen im Anwendungsbereich der EuInsVO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 806 Heft 12 v. 15.12.2013

Art 26, 40, 42 EuInsVO:

Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass der ordre public verletzt wurde und daher ein Anerkennungshindernis vorliegt, trifft im Anwendungsbereich der EuInsVO denjenigen, der sich der Anerkennung widersetzt.

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