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Zustellung des Unterhaltserhöhungsantrags an den im Festsetzungsverfahren bekanntgegebenen Rechtsvertreter wirksam

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. RA Dr. Hubertus SchumacherJBl 2013, 804 Heft 12 v. 15.12.2013

§ 6 Abs 4, § 142 AußStrG

§§ 31, 32, 36 ZPO:

Die von einem Elternteil erteilte (uneingeschränkte) Bevollmächtigung eines namhaft gemachten Rechtsvertreters gilt jedenfalls in dem – in einem Akt geführten – Unterhaltsverfahren, so lange der Elternteil dem Gericht keine Auflösung des Vollmachtsverhältnisses mitgeteilt hat (hier: Zustellung eines Unterhaltserhöhungsantrags an den im Verfahren über den erstmaligen Festsetzungsantrag bekanntgegebenen Rechtsvertreter).

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