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Kein eigener Manifestationsanspruch des erbantrittserklärten Erben gegen Miterben wegen Verschweigens von Nachlassvermögen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 802 Heft 12 v. 15.12.2013

Art XLII Abs 1 Fall 2 EGZPO:

Der erbantrittserklärte Erbe hat vor Einantwortung keinen eigenen Manifestationsanspruch iS des Art XLII Abs 1 Fall 2 EGZPO gegen einen Miterben, der die Gewahrsame über Nachlassgegenstände hat bzw bei dem Umstände vorliegen, die eine Verheimlichung oder Verbringung von Nachlassgegenständen durch ihn glaubhaft erscheinen lassen.

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