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Kulturgüterrückgabe: Zurechnung der "Kenntnis" von Belegenheit und Inhaber des Kulturgutes

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 801 Heft 12 v. 15.12.2013

§ 11 Abs 1, § 12 Abs 2 KulturgüterrückgabeG

Art 7 RL 93/7/EWG :

Unter "Kenntnis" iS des § 11 Abs 1 KulturgüterrückgabeG ist objektives, auf gesicherter Grundlage beruhendes Wissen über die maßgebenden Tatumstände zu verstehen. Die staatsinterne Aufgabenverteilung bei der Ausforschung von verbrachten Kulturgütern hat für die Beurteilung des Kenntnisstands des Staats außer Betracht zu bleiben.

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