§ 11 Abs 1, § 12 Abs 2 KulturgüterrückgabeG
Art 7 RL 93/7/EWG :
Unter "Kenntnis" iS des § 11 Abs 1 KulturgüterrückgabeG ist objektives, auf gesicherter Grundlage beruhendes Wissen über die maßgebenden Tatumstände zu verstehen. Die staatsinterne Aufgabenverteilung bei der Ausforschung von verbrachten Kulturgütern hat für die Beurteilung des Kenntnisstands des Staats außer Betracht zu bleiben.