§ 4 Abs 2 BauRG
§ 444 ABGB:
Das in § 4 Abs 2 BauRG erwähnte "Erlöschen" des Baurechts ist lediglich iS eines Löschungstitels für den Grundeigentümer zu verstehen ist, wogegen erst die tatsächliche Löschung im Grundbuch die dingliche Rechts-
§ 4 Abs 2 BauRG
§ 444 ABGB:
Das in § 4 Abs 2 BauRG erwähnte "Erlöschen" des Baurechts ist lediglich iS eines Löschungstitels für den Grundeigentümer zu verstehen ist, wogegen erst die tatsächliche Löschung im Grundbuch die dingliche Rechts-