Ausgehend von der Entscheidung 1 Ob 210/12g1) untersucht der vorliegende Beitrag, inwieweit Erklärungsfiktionsklauseln in - einem Verbrauchergeschäft zugrunde liegenden - AGB sowohl den Maßstäben des § 879 Abs 3 ABGB als auch jenen des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG genügen müssen. Danach werden die Auswirkungen des Urteils dahingehend beleuchtet, wie AGB-Verwender künftig Erklärungsfiktionsklauseln für ihre Zulässigkeit zu formulieren haben.