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Die Inhaltskontrolle von Erklärungsfiktionsklauseln in Verbraucherverträgen*)*)Dieser Beitrag ist Herrn Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek mit den besten Wünschen zum Geburtstag gewidmet.

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Peter N. Csoklich, RAA Dr. Stephan Foglar-DeinhardsteinJBl 2013, 629 Heft 10 v. 15.10.2013

Ausgehend von der Entscheidung 1 Ob 210/12g1)1)OGH 11.04.2013, 1 Ob 210/12g = JBl 2013, 436; zustimmend Dullinger, Zur Zulässigkeit von Vertragsänderungen durch Zustimmungsfiktion in AGB - Anmerkung zu 1 Ob 210/12g = JBl 2013, 426, JBl 2013, 609; Haghofer, Stärkung des Vertragsprinzips, VbR 2013/19, 30 und Weiland, OGH stellt Grenzen für Zustimmungsfiktionen in AGB auf, Zak 2013/603, 330; ablehnend hingegen Spitzer, Ein Schelm, wer Böses dabei denken könnte, VbR 2013/20, 31. untersucht der vorliegende Beitrag, inwieweit Erklärungsfiktionsklauseln in - einem Verbrauchergeschäft zugrunde liegenden - AGB sowohl den Maßstäben des § 879 Abs 3 ABGB als auch jenen des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG genügen müssen. Danach werden die Auswirkungen des Urteils dahingehend beleuchtet, wie AGB-Verwender künftig Erklärungsfiktionsklauseln für ihre Zulässigkeit zu formulieren haben.

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