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Unternehmerqualifikation eines GmbH-Gesellschafters

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 524 Heft 8 v. 1.8.2012

§ 1 KSchG

§ 1 UGB:

Für die Unternehmerqualifikation eines (hier: geschäftsführenden) GmbH-Gesellschafters ist erforderlich, dass er die Mehrheit der Geschäftsanteile oder zumindest 50 % hievon hält. Eine geringere Beteiligung (ohne gesellschaftsvertraglich eingeräumte Sperrminorität) verschafft dem Gesellschafter typischerweise keinen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung.

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