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Kein Prozesshindernis der entschiedenen Sache bei negativem Versäumungsurteil

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 464 Heft 7 v. 1.7.2012

§§ 396, 411 und 442 ZPO:

Dem negativen Versäumungsurteil kommt weder Bindungs- noch Präklusionswirkung für Folgeprozesse zu. Es enthält zwar einen Ausspruch über die Abweisung der Klage; es liegt ihr aber kein Tatsachensubstrat zugrunde.

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