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Umfang der Informationspflicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 321 Heft 5 v. 1.5.2012

§ 50 StPO, Art 6 Abs 3 lit a MRK:

Für die Information des Beschuldigten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen setzt Art 6 Abs 3 lit a MRK keine besonderen Anforderungen voraus.

Beim Umfang der Informationspflicht ist auf den Verfahrensstand abzustellen.

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