A. Einleitung
Der österreichische Zentralverband der Hausbesitzer hat mich ersucht, darüber nachzudenken, ob und inwiefern das Mietrecht als Investitionshindernis angesehen werden muss. Es handelt sich also um ein rechtsökonomisches Thema. Als Zivilrechtler überschreite ich damit die Grenzen meines Fachbereichs in Richtung der Wirtschaftswissenschaften. Obwohl ich nur sehr ungern die warme Stube der Zivilistik verlasse, erschien mir das Thema doch reizvoll. Dies umso mehr, als man am 17. 3. 2011 in der deutschen Immobilien Zeitung1) lesen konnte, dass das deutsche Mietrecht kein ernsthaftes Investitionshindernis sei.