§ 43 Abs 1 und § 45 JN
§ 261 Abs 6 ZPO:
Wird eine bei einem Bezirksgericht eingebrachte Klage über die bezirksgerichtliche Wertgrenze ausgedehnt, so handelt es sich um ein nach § 235 ZPO zu lösendes Problem der Zulässigkeit der Klagsänderung, bei dem das Zuständigkeitsproblem als Vorfrage zu lösen ist. Es fehlen damit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Überweisung und eine Bindungswirkung.