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Eingriff in die Privatsphäre durch Videokameraattrappe eines Mieters außerhalb des gemieteten (Wohn-)Bereichs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 242 Heft 4 v. 1.4.2012

§§ 16 und 1098 ABGB

§ 8 MRG:

Zur Vermeidung eines Eingriffs in die Privatsphäre anderer Hausbewohner darf bei diesen nicht der Eindruck entstehen, dass sie von einer systematischen, identifizierenden Überwachungsmaßnahme eines Mieters betroffen sind und sich etwa im Überwachungsbereich einer Videokamera befinden (hier: Montage einer Videokameraattrappe im Bereich des mitgemieteten Gartens bzw des gemieteten Kfz-Abstellplatzes). Eine solche Überwachungsmaßnahme darf sich nach Maßgabe des Eindrucks für einen unbeteiligten Betrachter grundsätzlich nur auf den eigenen gemieteten (Wohn-)Bereich des Mieters beziehen.

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