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Voraussetzungen einer Vorverurteilung nach § 28a Abs 1 SMG

RechtsprechungOrdentliche Gerichteo. Univ.-Prof. Dr. Klaus SchwaighoferJBl 2012, 199 Heft 3 v. 1.3.2012

§ 28a Abs 2 Z 1 SMG:

Enthält ein nach früherer Rechtslage (§ 12 SGG) ergangenes Urteil keine Feststellungen zum Reinheitsgrad der seinerzeit manipulierten Suchtgiftmenge, bedarf es zur abschließenden Beurteilung der Qualifikation des § 28a Abs 2 Z 1 SMG originärer, die damalige Aktenlage würdigender Tatsachenfeststellungen.

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