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Keine Gerichtsstandsvereinbarung über internationale Zuständigkeit für Ehescheidung

RechtsprechungEntscheidungen in LeitsätzenJBl 2012, 194 Heft 3 v. 1.3.2012

Art 6 Brüssel IIa-VO:

Gerichtsstandsvereinbarungen, die über die in Art 3 bis 5 Brüssel IIa-VO (2201/2003/EG, EuEheKindVO) vorgesehenen Gerichtsstände hinausgehen, sind unzulässig.

OGH 28. 4. 2011, 1 Ob 76/11z (LG Salzburg 9. 3. 2011, 21 R 471/10a; BG Salzburg 19. 11. 2010, 2 C 35/10i)

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