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Zur vertraglichen Verlängerung der kurzen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen*)*)Dieser Beitrag basiert auf meiner Seminararbeit im Rahmen des Studienprogramms Zivilrecht des Peter-Rummel-Studienfonds. Mein besonderer Dank gilt den Initiatoren dieses Studienprogramms em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Rummel, Univ.-Prof.in Dr.in Silvia Dullinger und Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas.

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Jakob KepplingerJBl 2012, 158 Heft 3 v. 1.3.2012

Sowohl bei vertraglichen als auch bei gesetzlichen Schuldverhältnissen kann sich auf Grund praktischer Bedürfnisse die Frage stellen, inwieweit die Parteien durch Verjährungsverzicht bzw durch rechtsgeschäftliche Fristverlängerung die Verjährung privatautonom gestalten können. Der folgende Beitrag versucht, dies nicht allgemein, sondern bloß im Speziellen für die dreijährige Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen zu beantworten. Der Autor kommt dabei zum Ergebnis, dass die Verbotsnorm des § 1502 ABGB nach ihrem telos auf die relative Verjährungsfrist des § 1489 S 1 ABGB keine Anwendung finden kann.

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