In der E 9 Ob 29/11x (JB1 2011, 788) hat der 9. Senat dem Eigentümer eines Superädifikats schon wegen seines Eigentums am Bauwerk den petitorischen Rechtsschutz gegen Immissionen nach § 364 Abs 2 ABGB zugestanden, obwohl dieser für die Liegenschaft selbst nur ein prekaristisches Benützungsrecht vorweisen konnte. Weil nur das Ergebnis stimmt, nicht aber die Begründung, erfordert die Entscheidung zunächst eine Klarstellung, vor allem aber auch entschiedenen Widerspruch.