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Keine Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte für Klagen aus einer Scheidungsvereinbarung iSd § 55a EheG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 62 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 49 Abs 2 Z 2c JN (idF vor BGBl I 2009/135):

Klagen, die sich aus einer Vereinbarung ergeben, die anlässlich einer Scheidung geschlossenen wurde, fallen nicht unter § 49 Abs 2 Z 2c JN (idF vor BGBl I 2009/135; nunmehr: Z 2d leg cit). Die Scheidungsvereinbarung nach § 55a EheG ist keine familienrechtliche Vereinbarung im Sinne dieser Bestimmung.

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