vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umfang der Schlüssigkeitsprüfung bei gerichtlicher Hinterlegung nach § 1425 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 50 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 1425 ABGB:

Bei der Prüfung der Schlüssigkeit des Erlagsbegehrens nach § 1425 ABGB sind aktenkundige Tatumstände zu berücksichtigen, sofern unter Zugrundelegung des Vorbringens der Parteien an deren Richtigkeit keine Zweifel bestehen. Ebenso kann zu berücksichtigen sein, dass der Inhalt einer Urkunde mit dem Vorbringen des Erlegers in unlösbarem Widerspruch steht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!