Das ABGB wurde am 1. 6. 1811 kundgemacht und ist am 1. 1. 1812 in Kraft getreten. Aus Anlass seines 200. Jahrestages wurden zahlreiche Veranstaltungen abgehalten. Der folgende Beitrag beruht auf einem Vortrag, der anlässlich der Präsentation der Festschrift 200 Jahre ABGB bei einer vom Österreichischen Juristentag und dem Bundesministerium für Justiz organisierten Festveranstaltung gehalten wurde. Der Verfasser greift darin den erstmals vor 100 Jahren von Franz Klein formulierten Topos von der Lebenskraft des ABGB auf und versucht eine kritische Bewertung aus heutiger Perspektive.