Unterhaltsansprüche unterliegen der clausula rebus sic stantibus. Wie diesem Umstand in einem Zivilverfahren entsprochen werden kann, wenn bereits ein Unterhaltstitel besteht, wird im Folgenden aufgezeigt.
Deskriptoren: Unterhaltserhöhung, Unterhaltsherabsetzung, Rechtskraft, Teilklage, Oppositionsklage, Feststellungsklage, Vollstreckungsnähe.