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Die Abänderung von Unterhaltsentscheidungen

AufsätzeJBl 2012, 705 Heft 11 v. 1.11.2012

Unterhaltsansprüche unterliegen der clausula rebus sic stantibus. Wie diesem Umstand in einem Zivilverfahren entsprochen werden kann, wenn bereits ein Unterhaltstitel besteht, wird im Folgenden aufgezeigt.

Deskriptoren: Unterhaltserhöhung, Unterhaltsherabsetzung, Rechtskraft, Teilklage, Oppositionsklage, Feststellungsklage, Vollstreckungsnähe.

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