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Haftung für Sachschäden juristischer Personen im Zusammenhang mit Waldbewirtschaftung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 669 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 176 ForstG:

§ 176 Abs 3 ForstG bezieht sich seinem Wortlaut nach nur auf Personen- und Sachschäden natürlicher Personen. In Übereinstimmung mit § 26 ABGB und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgebot ist § 176 Abs 3 ForstG aber dahin auszulegen, dass auch Sachschäden juristischer Personen von der Bestimmung erfasst werden.

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