Seit etwas mehr als zwei Jahren steht die Eigengeldwäscherei auch in Österreich unter Strafe. Um den internationalen Vorgaben, welche die Strafbarkeit der Eigengeldwäscherei verlangen, gerecht zu werden, ließ der Gesetzgeber schlicht zwei Worte des Tatbestandes der bisherigen Bestimmung zur Geldwäscherei entfallen. Diese Art der strafrechtlichen Erfassung bringt allerdings einige - zum Teil grundlegende - Probleme mit sich, die der Gesetzgeber bei der Neufassung des Tatbestandes nicht bedacht hat.