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Schadenersatzanspruch juristischer Personen wegen "Ungemachs" iSd § 8 Abs 3 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 519 Heft 8 v. 15.8.2011

§ 8 Abs 3 MRG:

Auch juristischen Personen (hier: KEG), deren Organe oder Gesellschafter "Ungemach" iSd § 8 Abs 3 MRG im Zusammenhang mit dem im Bestandobjekt geführten Unternehmen hinnehmen mussten, ist der Ersatz ideellen Schadens angemessen zuzuerkennen.

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