vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eigenhaftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Silvia DullingerJBl 2011, 445 Heft 7 v. 14.7.2011

§§ 1300 und 1313a ABGB:

Zu einer Eigenhaftung des Gehilfen wegen fehlerhafter Rat- oder Auskunftserteilung kann es grundsätzlich nur dann kommen, wenn dessen Verhalten keinem Geschäftsherrn zugerechnet werden kann, wenn der Gehilfe ein ausgeprägtes wirtschaftliches Eigeninteresse am Zustandekommen des Vertrages hatte oder wenn er bei den Vertragsverhandlungen in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch nahm.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!