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Transparenzgebot, Privatautonomie und Auslegung*)*)Der Aufsatz basiert zum Teil auf meiner Monographie über das Transparenzgebot aus dem Jahr 2005.

AufsätzeRAA Dr. Max LeitnerJBl 2011, 428 Heft 7 v. 14.7.2011

Nach der in dieser Zeitschrift jüngst vorgetragenen These P. Bydlinskis1)1)Thesen zur praktischen Handhabung des "Transparenzgebots" (§ 6 Abs 3 KSchG), JBl 2011, 141. ist eine AGB-Klausel, der mit Hilfe der Auslegung gem § 914 ABGB ein eindeutiger Inhalt beigelegt werden kann, zumindest tendenziell nicht "unklar oder unverständlich" iSd § 6 Abs 3 KSchG. Dem sei im Folgenden widersprochen. Dabei soll die Gelegenheit genützt werden, gegen eine verbreitete - oft auch nur latent vorhandene - Auffassung aufzutreten, die im Transparenzgebot einen unangemessenen Eingriff in die Grundsätze privatautonomer Rechtsgestaltung zu sehen glaubt. Im Weiteren wird dargelegt, dass das wohlverstandene Transparenzgebot mit dem klassischen Verständnis von Privatautonomie und subjektiver Richtigkeitsgewähr nicht in Widerspruch steht, sondern sich vielmehr friktionsfrei in dessen Konzept einfügt.

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