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Beginn der Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Mag. Reinhard MinderockJBl 2011, 388 Heft 6 v. 14.6.2011

§ 1487 ABGB

§ 152 AußStrG:

Die dreijährige Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche beginnt einheitlich für alle Berechtigten mit dem Tag der Errichtung des Übernahmeprotokolls durch den Gerichtskommissär.

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