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Aufrechnung mit Geldforderung gegen Lösungsbefugnis bei unteilbarem Herausgabeanspruch

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 320 Heft 5 v. 16.5.2011

§ 410 ZPO

§ 1440 ABGB:

Beim Anbot einer Lösungsbefugnis iSd § 410 ZPO handelt es sich materiell-rechtlich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Gläubigers, die mit ihrem Zugang an den Erklärungsempfänger für den Gläubiger bindend wird.

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